27.03.2024 Leitungsauskunft/Schachtgenehmigung bei Erdarbeiten ist Pflicht! Zu allen Schachtarbeiten, auch im eigenen Grundstück muss eine Leitungsauskunft und/oder Schachterlaubnis beim Vorstand eingeholt werden! Diese werden für Mitglieder kostenfrei ausgestellt. Kontaktieren Sie dazu bitte den Vorstand der GAG: Gornauer Antennengemeinschaft w. V. Dorfstraße 6, 09405 Gornau E-Mail: info@antenne-gornau.de Herr J. Schroth: 01743191857 Herr P. Frosch: 03725 37 16 27 Für den laufenden Glasfaserausbau im Ort wurden der Baufirma Schachtgenehmigungen / Lagepläne ausgehändigt. Helfen Sie dennoch als Eigentümer eines Grundstücks bitte mit und weisen Sie zusätzlich auf die ggf. vorhanden TV-Kabel auf Ihrem Grundstück hin.
Aktuelle Infos
Beachten Sie bitte immer auch die Informationen im Amtsblatt oder im Mittel-Erzgebirgs-Fernsehen.
27.03.2024 Bericht zur Mitgliederversammlung 2024 Werte Mitglieder, am Donnerstag, dem 21. März 2024 fand unsere jährliche Mitgliederversammlung statt. Die Beschlussfähigkeit konnte festgestellt werden. Der Tätigkeitsbericht des Vorstandes, der Kassenbericht und der Bericht der Revisionskommission wurden vorgestellt und von den Mitgliedern bestätigt. Der Vorstand, die Schatzmeisterin und die Revisionskommission wurden durch Abstimmung der anwesenden Mitglieder entlastet. Außerdem wurde der Haushalts- und der Hauptmaßnahmenplan für das Jahr 2024 beschlossen. Einem Gründungsmitglied wurde die Ehrenmitgliedschaft anerkannt. Unser Dank gilt seiner langjährigen Mitarbeit im Vorstand und dem geleisteten Einsatz für unsere Antennengemeinschaft. In diesem Jahr stand auch die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Die sich zur Wahl gestellten Mitglieder wurden bestätigt. In der Diskussionsrunde wurden wertvolle Hinweise, Meinungen, Fragen, Vorschläge, Empfehlungen entgegengenommen. Der Vorstand wird diese bei seiner Arbeit berücksichtigen. Der Vorstand möchte sich herzlich bei allen erschienenen Mitgliedern für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung bedanken. gez. Peter Frosch, 1. Vorsitzender
10.06.2024 Information zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren Mit Inkrafttreten einer Änderung im Telekommunikationsgesetz zum 01.07.2024 ist es in Mehrfamilienhäusern für Hauseigentümer:innen bzw. die Hausverwaltung nicht mehr zulässig Kabelgebühren über die Nebenkosten abzurechnen. Die Gornauer Antennengemeinschaft bietet allen betroffenen Mietern/Nutzern einen unkomplizierten Übergang in eine Mitgliedschaft und damit bei Zustandekommen die Weiterversorgung für TV/Radio/Internet an. Für das Jahr 2024 errechnet sich die Höhe der dann zu zahlenden Wartungsgebühren aus der Differenz der Jahresgebühren einer Mitgliedschaft (aktuell 5 Euro/Monat) und den bereits über die Nebenkosten gezahlten Monate 2024. Nach Klärung mit den Hauseigentümer:innen / Hausverwaltungen stellen wir aktiv per Postwurf Anmeldeformulare und weitere Informationen zur Verfügung. Für Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Aktuelle Infos Beachten Sie bitte immer auch die Informationen im Amtsblatt oder im Mittel-Erzgebirgs-Fernsehen.
27.03.2024 Bericht zur Mitgliederversammlung 2024 Werte Mitglieder, am Donnerstag, dem 21. März 2024 fand unsere jährliche Mitgliederversammlung statt. Die Beschlussfähigkeit konnte festgestellt werden. Der Tätigkeitsbericht des Vorstandes, der Kassenbericht und der Bericht der Revisionskommission wurden vorgestellt und von den Mitgliedern bestätigt. Der Vorstand, die Schatzmeisterin und die Revisionskommission wurden durch Abstimmung der anwesenden Mitglieder entlastet. Außerdem wurde der Haushalts- und der Hauptmaßnahmenplan für das Jahr 2024 beschlossen. Einem Gründungsmitglied wurde die Ehrenmitgliedschaft anerkannt. Unser Dank gilt seiner langjährigen Mitarbeit im Vorstand und dem geleisteten Einsatz für unsere Antennengemeinschaft. In diesem Jahr stand auch die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Die sich zur Wahl gestellten Mitglieder wurden bestätigt. In der Diskussionsrunde wurden wertvolle Hinweise, Meinungen, Fragen, Vorschläge, Empfehlungen entgegengenommen. Der Vorstand wird diese bei seiner Arbeit berücksichtigen. Der Vorstand möchte sich herzlich bei allen erschienenen Mitgliedern für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung bedanken. gez. Peter Frosch, 1. Vorsitzender
27.03.2024 Leitungsauskunft/Schachtgenehmigung bei Erdarbeiten ist Pflicht! Zu allen Schachtarbeiten, auch im eigenen Grundstück muss eine Leitungsauskunft und/oder Schachterlaubnis beim Vorstand eingeholt werden! Diese werden für Mitglieder kostenfrei ausgestellt. Kontaktieren Sie dazu bitte den Vorstand der GAG: Gornauer Antennengemeinschaft w. V. Dorfstraße 6, 09405 Gornau E-Mail: info@antenne-gornau.de Herr J. Schroth: 01743191857 Herr P. Frosch: 03725 37 16 27 Für den laufenden Glasfaserausbau im Ort wurden der Baufirma Schachtgenehmigungen / Lagepläne ausgehändigt. Helfen Sie dennoch als Eigentümer eines Grundstücks bitte mit und weisen Sie zusätzlich auf die ggf. vorhanden TV-Kabel auf Ihrem Grundstück hin.
10.06.2024 Information zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren Mit Inkrafttreten einer Änderung im Telekommunikationsgesetz zum 01.07.2024 ist es in Mehrfamilienhäusern für Hauseigentümer:innen bzw. die Hausverwaltung nicht mehr zulässig Kabelgebühren über die Nebenkosten abzurechnen. Die Gornauer Antennengemeinschaft bietet allen betroffenen Mietern/Nutzern einen unkomplizieten Übergang in eine Mitgliedschaft und damit bei Zustandekommen die Weiterversorgung für TV/Radio/Internet an. Nach Klärung mit den Hauseigentümer:innen / Hausverwaltungen stellen wir aktiv per Postwurf Anmeldeformulare und weitere Informationen zur Verfügung. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich bereit.
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