27.03.2024
Leitungsauskunft/Schachtgenehmigung bei Erdarbeiten ist Pflicht!
Zu allen Schachtarbeiten, auch im eigenen Grundstück muss eine Leitungsauskunft und/oder Schachterlaubnis beim Vorstand eingeholt
werden! Diese werden für Mitglieder kostenfrei ausgestellt.
Kontaktieren Sie dazu bitte den Vorstand der GAG:
Gornauer Antennengemeinschaft w. V.
Dorfstraße 6, 09405 Gornau
E-Mail: info@antenne-gornau.de
Herr J. Schroth: 01743191857
Herr P. Frosch: 03725 37 16 27
Für den laufenden Glasfaserausbau im Ort wurden der Baufirma Schachtgenehmigungen / Lagepläne ausgehändigt. Helfen Sie dennoch als
Eigentümer eines Grundstücks bitte mit und weisen Sie zusätzlich auf die ggf. vorhanden TV-Kabel auf Ihrem Grundstück hin.
Aktuelle Infos
Beachten Sie bitte immer auch die Informationen im
Amtsblatt oder im Mittel-Erzgebirgs-Fernsehen.
27.03.2024
Bericht zur Mitgliederversammlung 2024
Werte Mitglieder,
am Donnerstag, dem 21. März 2024 fand unsere jährliche Mitgliederversammlung statt. Die Beschlussfähigkeit konnte festgestellt werden.
Der Tätigkeitsbericht des Vorstandes, der Kassenbericht und der Bericht der Revisionskommission wurden vorgestellt und von den
Mitgliedern bestätigt.
Der Vorstand, die Schatzmeisterin und die Revisionskommission wurden durch Abstimmung der anwesenden Mitglieder entlastet.
Außerdem wurde der Haushalts- und der Hauptmaßnahmenplan für das Jahr 2024 beschlossen.
Einem Gründungsmitglied wurde die Ehrenmitgliedschaft anerkannt. Unser Dank gilt seiner langjährigen Mitarbeit im Vorstand und dem
geleisteten Einsatz für unsere Antennengemeinschaft.
In diesem Jahr stand auch die Neuwahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Die sich zur Wahl gestellten Mitglieder wurden bestätigt.
In der Diskussionsrunde wurden wertvolle Hinweise, Meinungen, Fragen, Vorschläge, Empfehlungen entgegengenommen. Der Vorstand wird
diese bei seiner Arbeit berücksichtigen.
Der Vorstand möchte sich herzlich bei allen erschienenen Mitgliedern für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung
bedanken.
gez. Peter Frosch, 1. Vorsitzender
10.06.2024
Information zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren
Mit Inkrafttreten einer Änderung im Telekommunikationsgesetz zum 01.07.2024 ist es in Mehrfamilienhäusern für Hauseigentümer:innen bzw.
die Hausverwaltung nicht mehr zulässig Kabelgebühren über die Nebenkosten abzurechnen. Die Gornauer Antennengemeinschaft bietet allen
betroffenen Mietern/Nutzern einen unkomplizierten Übergang in eine Mitgliedschaft und damit bei Zustandekommen die Weiterversorgung für
TV/Radio/Internet an. Für das Jahr 2024 errechnet sich die Höhe der dann zu zahlenden Wartungsgebühren aus der Differenz der
Jahresgebühren einer Mitgliedschaft (aktuell 5 Euro/Monat) und den bereits über die Nebenkosten gezahlten Monate 2024. Nach Klärung mit
den Hauseigentümer:innen / Hausverwaltungen stellen wir aktiv per Postwurf Anmeldeformulare und weitere Informationen zur Verfügung.
Für Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.