Mitgliedschaft
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Mitglied der Gornauer Antennengemeinschaft w. V.
kann jede volljährige Person werden.
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Zur Beantragung der Mitgliedschaft ist eine
schriftliche Beitrittserklärung erforderlich.
Senden Sie die Beitrittserklärung an:
Gornauer Antennengemeinschaft w. V.
Dorfstraße 6
09405 Gornau
oder
via E-Mail an:
info@antenne-gornau.de
1.
Anmeldung einer Mitgliedschaft
Bei Nutzung der TV-Signale besteht Anmeldepflicht. Füllen Sie bitte das Formular Beitrittserklärung aus und senden/geben Sie
dieses unterschrieben an:
Gornauer Antennengemeinschaft w. V., Dorfstraße 6, 09405 Gornau
oder per E-Mail an: info@antenne-gornau.de
oder an ein Ihnen bekanntes Vorstandsmitglied
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Unterlagen zur Mitgliedschaft.
2.
Kosten
Aufnahmegebühr bei neuer Mitgliedschaft (einmalig): 60 Euro
Bearbeitungspauschale mit SEPA-Lastschriftmandat (einmalig): 5 €
Bearbeitungspauschale ohne SEPA-Lastschriftmandat (einmalig): 10 €
Wartungsgebühr je Anschluss (je Kalenderjahr): 60 Euro (5 Euro / Monat)
3.
Laufzeit / Fristen
Fälligkeit der jährlichen Wartungsgebühr: 31. März
Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Umzug an nicht von der GAG versorgte Adressen oder Tod des Mitglieds besteht keine
Kündigungsfrist.
4.
Abmeldung der Mitgliedschaft oder TV-Anschlüsse
Schriftform erforderlich (zum Abmeldeformular), bei Abmeldungen einzelner Anschlüsse bitte formlose schriftliche Mitteilung.
bereits gezahlte Wartungsgebühren für das restliche lfd. Jahr werden bei Abmeldung erstattet (5 Euro je Monat, Nutzung bis
zum 15. des Monats gilt als voller Monat).
Für die Erstattung muss der GAG eine gültige Bankverbindung mitgeteilt werden.
nach Abmeldung wird der TV-Anschluss deaktiviert, eine Internetnutzung ist ebenfalls nicht mehr möglich bzw. nicht gestattet
Nach Möglichkeit bitten wir darum, den Nachmieter/neuen Eigentümer auf eine Anmeldepflicht bei Nutzung des Anschlusses
hinzuweisen.
5.
mögliche Zahlungsmethoden
- Einzugsverfahren mit SEPA-Mandat (zum Formular)
- Überweisung
- Dauerauftrag
Bankverbindung Erzgebirgssparkasse
IBAN: DE18870540004205008916
BIC: WELADED1STB IBAN:
6.
Internet
Internet wird im Netz der GAG durch die Firma ERZNET angeboten. Zwingende Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der GAG.
Über die Kosten zum Internet-Tarif informieren Sie sich bitte bei der ERZNET.
Zusätzliche Kosten: Zum Anschluss des Modems/Router ist eine Multimediadose (TV-Dose mit zusätzlicher 3. Buchse) unerlässlich,
ggf. ist auch ein zusätzlicher Hausanschlussverstärker erforderlich bzw. der vorhandene durch einen rückkanalfähigen Verstärker
zu ersetzen. Diese Kosten werden nicht von der GAG übernommen! Kontaktieren Sie hierzu ggf. den Hauseigentümer / Verwalter /
Vermieter.
Technische Ansprechpartner sind die Fa. ERZNET oder Radio-/TV-Fachgeschäfte.
7.
Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Alle Mitglieder sind hier zur Ausübung ihres Stimmrechtes
eingeladen. Termine und Tagesordnung werden im Amtsblatt und Aushängen vom Vorstand bekannt gegeben.
8.
Wenn Ihr Gebäude noch nicht von der GAG versorgt wird
Für die Erschließungen von Gebäuden wird ein Baukostenzuschuss ab 230 Euro entsprechend des Vorstandsbeschlusses erhoben
(siehe Gebührenordnung). Die endgültige Höhe richtet sich nach den entstandenen Aufwendungen bis zum Hausübergabepunkt
und wird im Hausanschlussvertrag verankert, welcher zwischen Eigentümer und der Gornauer Antennengemeinschaft
abgeschlossen wird.
Der Zuständigkeitsbereich der GAG erstreckt sich bis zum Hausübergabepunkt (HÜP). Für technische Ausstattungen oder
Störungen im Hausnetz nach HÜP (Netzebene 4) erfolgt keine Kostenübernahme durch die GAG.
Welche Rechte und Pflichten erwarten mich?
Informationen zur Mitgliedschaft und Nutzung der Fernseh- und Rundfunksignale der Gornauer
Antennengemeinschaft w.V.
An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten zur Mitgliedschaft. Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft
regeln die Satzung des Vereins, die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ergänzung zur Satzung und die von der
Mitgliederversammlung bestätigte Gebührenordnung.