Mitgliedschaft
Mitglied der Gornauer Antennengemeinschaft w. V. kann jede volljährige Person werden. Zur Beantragung der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich.
Senden Sie die Beitrittserklärung an: Gornauer Antennengemeinschaft w. V. Dorfstraße 6 09405 Gornau oder via E-Mail an: info@antenne-gornau.de
> Beitrittserklärung (PDF)
1. Anmeldung einer Mitgliedschaft Bei Nutzung der TV-Signale besteht Anmeldepflicht. Füllen Sie bitte das Formular Beitrittserklärung aus und senden/geben Sie dieses unterschrieben an: Gornauer Antennengemeinschaft w. V., Dorfstraße 6, 09405 Gornau oder per E-Mail an: info@antenne-gornau.de oder an ein Ihnen bekanntes Vorstandsmitglied Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Unterlagen zur Mitgliedschaft. 2. Kosten Aufnahmegebühr bei neuer Mitgliedschaft (einmalig): 60 Euro Bearbeitungspauschale mit SEPA-Lastschriftmandat (einmalig): 5 € Bearbeitungspauschale ohne SEPA-Lastschriftmandat (einmalig): 10 € Wartungsgebühr je Anschluss (je Kalenderjahr): 60 Euro (5 Euro / Monat) 3. Laufzeit / Fristen Fälligkeit der jährlichen Wartungsgebühr: 31. März Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Umzug an nicht von der GAG versorgte Adressen oder Tod des Mitglieds besteht keine Kündigungsfrist. 4. Abmeldung der Mitgliedschaft oder TV-Anschlüsse Schriftform erforderlich (zum Abmeldeformular), bei Abmeldungen einzelner Anschlüsse bitte formlose schriftliche Mitteilung. bereits gezahlte Wartungsgebühren für das restliche lfd. Jahr werden bei Abmeldung erstattet (5 Euro je Monat, Nutzung bis zum 15. des Monats gilt als voller Monat). Für die Erstattung muss der GAG eine gültige Bankverbindung mitgeteilt werden. nach Abmeldung wird der TV-Anschluss deaktiviert, eine Internetnutzung ist ebenfalls nicht mehr möglich bzw. nicht gestattet Nach Möglichkeit bitten wir darum, den Nachmieter/neuen Eigentümer auf eine Anmeldepflicht bei Nutzung des Anschlusses hinzuweisen. 5. mögliche Zahlungsmethoden - Einzugsverfahren mit SEPA-Mandat (zum Formular) - Überweisung - Dauerauftrag Bankverbindung Erzgebirgssparkasse IBAN: DE18870540004205008916 BIC: WELADED1STB IBAN: 6. Internet Internet wird im Netz der GAG durch die Firma ERZNET angeboten. Zwingende Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der GAG. Über die Kosten zum Internet-Tarif informieren Sie sich bitte bei der ERZNET. Zusätzliche Kosten: Zum Anschluss des Modems/Router ist eine Multimediadose (TV-Dose mit zusätzlicher 3. Buchse) unerlässlich, ggf. ist auch ein zusätzlicher Hausanschlussverstärker erforderlich bzw. der vorhandene durch einen rückkanalfähigen Verstärker zu ersetzen. Diese Kosten werden nicht von der GAG übernommen! Kontaktieren Sie hierzu ggf. den Hauseigentümer / Verwalter / Vermieter. Technische Ansprechpartner sind die Fa. ERZNET oder Radio-/TV-Fachgeschäfte. 7. Mitgliederversammlung Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Alle Mitglieder sind hier zur Ausübung ihres Stimmrechtes eingeladen. Termine und Tagesordnung werden im Amtsblatt und Aushängen vom Vorstand bekannt gegeben. 8. Wenn Ihr Gebäude noch nicht von der GAG versorgt wird Für die Erschließungen von Gebäuden wird ein Baukostenzuschuss ab 230 Euro entsprechend des Vorstandsbeschlusses erhoben (siehe Gebührenordnung). Die endgültige Höhe richtet sich nach den entstandenen Aufwendungen bis zum Hausübergabepunkt und wird im Hausanschlussvertrag verankert, welcher zwischen Eigentümer und der Gornauer Antennengemeinschaft abgeschlossen wird. Der Zuständigkeitsbereich der GAG erstreckt sich bis zum Hausübergabepunkt (HÜP). Für technische Ausstattungen oder Störungen im Hausnetz nach HÜP (Netzebene 4) erfolgt keine Kostenübernahme durch die GAG.
> Gebührenordnung (PDF)
Welche Rechte und Pflichten erwarten mich? Informationen zur Mitgliedschaft und Nutzung der Fernseh- und Rundfunksignale der Gornauer Antennengemeinschaft w.V. An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten zur Mitgliedschaft. Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft regeln die Satzung des Vereins, die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ergänzung zur Satzung und die von der Mitgliederversammlung bestätigte Gebührenordnung.
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Mitglied der Gornauer Antennengemeinschaft w. V. kann jede volljährige Person werden. Zur Beantragung der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich.
Senden Sie die Beitrittserklärung an: Gornauer Antennengemeinschaft w. V. Dorfstraße 6 09405 Gornau oder via E-Mail an: info@antenne-gornau.de
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1. Anmeldung einer Mitgliedschaft Bei Nutzung der TV-Signale besteht Anmeldepflicht. Füllen Sie bitte das Formular Beitrittserklärung aus und senden/geben Sie dieses unterschrieben an: Gornauer Antennengemeinschaft w. V., Dorfstraße 6, 09405 Gornau oder per E-Mail an: info@antenne-gornau.de oder an ein Ihnen bekanntes Vorstandsmitglied Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Unterlagen zur Mitgliedschaft. 2. Kosten Aufnahmegebühr bei neuer Mitgliedschaft (einmalig): 60 Euro Bearbeitungspauschale mit SEPA-Lastschriftmandat (einmalig): 5 € Bearbeitungspauschale ohne SEPA-Lastschriftmandat (einmalig): 10 € Wartungsgebühr je Anschluss (je Kalenderjahr): 60 Euro (5 Euro / Monat) 3. Laufzeit / Fristen Fälligkeit der jährlichen Wartungsgebühr: 31. März Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Umzug an nicht von der GAG versorgte Adressen oder Tod des Mitglieds besteht keine Kündigungsfrist. 4. Abmeldung der Mitgliedschaft oder TV-Anschlüsse Schriftform erforderlich (zum Abmeldeformular), bei Abmeldungen einzelner Anschlüsse bitte formlose schriftliche Mitteilung. bereits gezahlte Wartungsgebühren für das restliche lfd. Jahr werden bei Abmeldung erstattet (5 Euro je Monat, Nutzung bis zum 15. des Monats gilt als voller Monat). Für die Erstattung muss der GAG eine gültige Bankverbindung mitgeteilt werden. nach Abmeldung wird der TV-Anschluss deaktiviert, eine Internetnutzung ist ebenfalls nicht mehr möglich bzw. nicht gestattet Nach Möglichkeit bitten wir darum, den Nachmieter/neuen Eigentümer auf eine Anmeldepflicht bei Nutzung des Anschlusses hinzuweisen. 5. mögliche Zahlungsmethoden - Einzugsverfahren mit SEPA-Mandat (zum Formular) - Überweisung - Dauerauftrag Bankverbindung Erzgebirgssparkasse IBAN: DE18870540004205008916 BIC: WELADED1STB IBAN: 6. Internet Internet wird im Netz der GAG durch die Firma ERZNET angeboten. Zwingende Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der GAG. Über die Kosten zum Internet-Tarif informieren Sie sich bitte bei der ERZNET. Zusätzliche Kosten: Zum Anschluss des Modems/Router ist eine Multimediadose (TV-Dose mit zusätzlicher 3. Buchse) unerlässlich, ggf. ist auch ein zusätzlicher Hausanschlussverstärker erforderlich bzw. der vorhandene durch einen rückkanalfähigen Verstärker zu ersetzen. Diese Kosten werden nicht von der GAG übernommen! Kontaktieren Sie hierzu ggf. den Hauseigentümer / Verwalter / Vermieter. Technische Ansprechpartner sind die Fa. ERZNET oder Radio-/TV- Fachgeschäfte. 7. Mitgliederversammlung Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Alle Mitglieder sind hier zur Ausübung ihres Stimmrechtes eingeladen. Termine und Tagesordnung werden im Amtsblatt und Aushängen vom Vorstand bekannt gegeben. 8. Wenn Ihr Gebäude noch nicht von der GAG versorgt wird Für die Erschließungen von Gebäuden wird ein Baukostenzuschuss ab 230 Euro entsprechend des Vorstandsbeschlusses erhoben (siehe Gebührenordnung). Die endgültige Höhe richtet sich nach den entstandenen Aufwendungen bis zum Hausübergabepunkt und wird im Hausanschlussvertrag verankert, welcher zwischen Eigentümer und der Gornauer Antennengemeinschaft abgeschlossen wird. Der Zuständigkeitsbereich der GAG erstreckt sich bis zum Hausübergabepunkt (HÜP). Für technische Ausstattungen oder Störungen im Hausnetz nach HÜP (Netzebene 4) erfolgt keine Kostenübernahme durch die GAG.
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Welche Rechte und Pflichten erwarten mich? Informationen zur Mitgliedschaft und Nutzung der Fernseh- und Rundfunksignale der Gornauer Antennengemeinschaft w.V. An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten zur Mitgliedschaft. Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft regeln die Satzung des Vereins, die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ergänzung zur Satzung und die von der Mitgliederversammlung bestätigte Gebührenordnung.
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